Jahresbericht der Beratungsstellen gegen Diskriminierung in NRW: Auch in Münster haben Betroffene eine Anlaufstelle
In NRW beraten unter dem Dach der Freien Wohlfahrtspflege NRW mittlerweile 42 unabhängige Beratungsstellen in 32 Städten und Kreisen Betroffene von Diskriminierung. Ihren Schwerpunkt legen die Stellen auf rassistische, antisemitische und religiöse Diskriminierung. Menschen, die Diskriminierung erfahren, können sich an eine Beratungsstelle in ihrer Nähe wenden. Die Beratung ist kostenlos, parteilich und vertraulich.
„Obgleich weiterhin Lücken in der Versorgung bestehen, bedeutet die Angebotsausweitung auf 42 Stellen in den vergangenen Jahren eine erhebliche Angebotsverbesserung für von Diskriminierung betroffene Menschen in NRW. Ziel ist eine flächendeckende und wohnortnahe Infrastruktur“, sagt Christian Woltering, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW.
„Mit dem Jahresbericht wollen wir Beratungsstellen des Netzwerks ada.nrw Diskriminierung sichtbar machen und auch die Möglichkeiten und Grenzen unserer Beratungsarbeit aufzeigen“, sagt Mohamed Kouras, Berater in der Beratungsstelle für Antidiskriminierung des DRK Münster. „Unsere Hoffnung ist, dass wir damit langfristig Verbesserungen anstoßen können, um die Rechte der von Diskriminierung betroffenen Menschen durchzusetzen, aber ebenso im gesellschaftlichen Umgang mit Diskriminierung und bei unseren Arbeitsbedingungen.“
Im Jahr 2022 sind NRW-weit 549 Beratungsfälle abgeschlossen worden. Der häufigste Beratungsanlass war mit 67,9 Prozent Rassismus, besonders häufig traten hierbei anti-muslimischer und anti-Schwarzer Rassismus auf. Auch die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus waren in diesem Zusammenhang häufige Diskriminierungsgründe. Die Diskriminierungen mit Bezug zur Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus fanden mit 41,5 Prozent überdurchschnittlich häufig in Behörden statt.
Auch über alle Beratungsfälle hinweg hat das ADA.NRW-Netzwerk am häufigsten zu Diskriminierung durch die öffentliche Verwaltung und andere staatliche Stellen, insbesondere Schulen und Ausländerbehörden, beraten. „Eine besondere Schwierigkeit ist hier, dass Diskriminierungen durch öffentliche Stellen zwar durch Artikel 3 des Grundgesetzes verboten sind, der erweiterte Diskriminierungsschutz durch das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) hier jedoch nicht greift. Das erschwert die Möglichkeiten in der Beratung dieser Fälle. In NRW sollte die Stärkung des Diskriminierungsschutzes in öffentlichen Stellen deshalb im Rahmen eines Landesantidiskriminierungsgesetzes erfolgen.“ so Chiara Brüchert, Beraterin in der Beratungsstelle für Antidiskriminierung des Caritasverbands der Stadt Münster.
Beratungsangebot auch in Münster
In Münster gibt es seit 2020 in Kooperation von DRK und Caritas eine Beratungsstelle gegen Diskriminierung. Sie berät unabhängig und vertraulich Menschen, die von jeglichen Formen von Diskriminierung betroffen sind. Dabei steht nicht nur die Einzelfallberatung im Fokus, sondern auch die psychosoziale Begleitung und Empowermentarbeit mit den Betroffenen. Das Team der Beratungsstelle besteht seit 2023 aus Mohamed Kouras vom DRK (cis-männlich, PoC) und Chiara Brüchert vom Caritasverband (cis-weiblich, afrodeutsch/ Schwarz). Seit dem 1. Februar 2024 ist die Stelle bei Caritas allerdings vakant.
Wenn Sie Diskriminierung erlebt haben, oder vermuten, dass Menschen in Ihrem Umfeld Diskriminierung erleben, oder wenn Sie Fragen zu unserer Arbeit haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Auch Organisationen, Vereine oder Bildungsinstitutionen, die sich diskriminierungssensibler aufstellen möchten, können sich an die Beratungsstelle wenden.
Weitere Informationen:
www.drk-muenster.de/ada
www.caritas-ms.de/de/ada
Unter www.ada.nrw ist auch der vollständige Bericht sowie die weiteren Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit in NRW zu finden.