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Erstabklärung und Durchführung von Diagnostik, Beratung und Therapie

Alicia Breitsprecher
Kinderschutzambulanz

Ansprechperson

Tel. 0251 41854-0
kinderschutzambulanzdrk-muenster.de

Melchersstraße 55
48149 Münster

 

Die folgenden Leistungen gewähren wir nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII):

 

Erstabklärung und Durchführung von Diagnostik, Beratung und Therapie

  • für Kinder, Jugendliche und Familien, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen sind (SGB VIII § 16)

     

    Klient*innen / Auftraggeber:
    • Kinder und Jugendliche, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen / bedroht sind, ihre Sorgeberechtigten und Erziehenden sowie Fachpersonal der Jugendhilfe, Medizin, Psychotherapie und Justiz.

     

    Ziele:
    • Erstabklärung und ggf. Empfehlung weiterer diagnostischer / therapeutischer Maßnahmen
    • Erste Evaluation von Verdachtsmomenten in Verdachtsfällen von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung

     

    Arbeitsformen:
    • Einzel- und Familiengespräche
    • Vorgespräche mit bisher beteiligten Fachpersonen, -institutionen
    • Sichtung und Würdigung von Vorbefunden
    • Fachgespräche, Hilfeplangespräche

     

  • für Kinder, Jugendliche und Familien, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen sind (SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 36)

     

    Klient*innen:

    • Kinder und Jugendliche, die von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung und/oder Kindesvernachlässigung betroffen oder bedroht sind sowie ihre Eltern und Erziehenden.

     

    Ziele:

    • Verdachtsabklärung und Evaluation in Verdachtsfällen von sexueller Kindesmisshandlung, körperlicher Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung
    • diagnostische Abklärung von Befindlichkeit, Ressourcen und Hilfebedarf des Kindes/Jugendlichen und des Bezugssystems
    • Beratung und therapeutische Hilfe entsprechend den Ergebnissen der Diagnostik zur Bewältigung der u. U. traumatisierenden Misshandlungs- und Vernachlässigungserfahrungen
    • Bei Trennung des Kindes/Jugendlichen von der Ursprungsfamilie: Klärung der Beziehungen und Bindungen zur Herkunftsfamilie, langfristig: Psychische Stabilisierung des Kindes und der Familie

     

    Voraussetzungen von Klient*innen, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen:

    • Kinder und Jugendliche, die zur Diagnostik und längerfristiger Beratung/Therapie in der Ärztlichen Kinderschutzambulanz vorgestellt werden, müssen von einer erwachsenen Bezugsperson (Eltern/ Erziehende) begleitet werden.
    • Eltern und Erziehende müssen zur Mitarbeit bereit sein. Die Form dieser Mitarbeit wird im diagnostischen/ therapeutischen Prozess mit den Familien ausgehandelt. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung muss unterzeichnet werden.
    • Zeigen sich Eltern/Erziehende trotz entsprechender Gespräche nicht zur Mitarbeit bereit und/oder in der Lage, kann das Angebot der Ärztlichen Kinderschutzambulanz nicht greifen. In diesem Fall sind gemeinsam mit der Familie und ggf. dem KSD andere, angemessene Hilfen zu überlegen.

     

    Arbeitsformen:

    • Einzel- und Familiendiagnostik (alle gängigen psychodiagnostischen Verfahren), besonders in den Bereichen:
      • klinische Diagnostik
      • Persönlichkeitsdiagnostik
      • Intelligenz/Leistungsdiagnostik
    • kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beurteilung
    • Einzeltherapie
    • Familientherapie
    • Psychoedukative Gruppenarbeit mit Kindern und Eltern für sexuell misshandelte Kinder und Jugendliche
    • Fachgespräche
    • Hilfeplangespräche

     

  • für sexuell misshandelnde Kinder und Jugendliche und ihre Familien (SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 36)

     

    Klient*innen:

    • Kinder und Jugendliche, die andere Kinder sexuell misshandelt haben und deren Familien bzw. Erziehende.

     

    Ziele:

    • Psychologische, ggf. kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik unter besonderer Berücksichtigung der sexuellen Auffälligkeiten und ihres Stellenwertes in der biographischen Entwicklung des Kindes/Jugendlichen
    • Einschätzung möglicher Rückfallgefährdung, Risikobeurteilung
    • Entwicklung eines Behandlungssettings und -planes, gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen, den Eltern/Erziehenden, dem Gericht und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, ggf. Überweisung in eine stationäre medizinische Einrichtung oder Stellungnahme zur evtl. Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe
    • Thematisierung und Bearbeitung der den sexuellen Auffälligkeiten zugrunde liegenden Konflikte des Kindes/Jugendlichen, gemeinsam mit seinen Eltern/Versorgern
    • Entwicklung alternativer Verhaltensstrategien mit dem Kind/Jugendlichen
    • Entwicklung erzieherischer Handlungsstrategien mit den Eltern/Erziehenden
    • Bearbeitung der Konsequenzen der sexuellen Übergriffe im sozialen Umfeld des Kindes/Jugendlichen (Schule, Freizeit, etc.)
    • langfristig: möglichst Verhinderung weiterer sexueller Übergriffe (beziehungsweise Straftaten) durch den Jugendlichen und seine psychische Stabilisierung

     

    Voraussetzungen für Klient*innen:

    • Kinder- und Jugendliche, die andere Kinder sexuell misshandelt haben und in der Ärztlichen Kinderschutzambulanz zur Diagnostik/ Beratung/Therapie vorgestellt werden, müssen von einer erwachsenen Bezugsperson (Eltern/Erziehenden) begleitet werden. Eltern/Erziehende müssen zur Mitarbeit am diagnostischen/therapeutischen Prozess bereit sein. Dazu gehört auch – gegebenenfalls nach entsprechenden Vorgesprächen in der Ärztlichen Kinderschutzambulanz – die Bereitschaft der Eltern/Erziehenden mit dem KSD zusammen zu arbeiten – und die dem Kind/Jugendlichen zur Last gelegten sexuellen Übergriffe dem KSD gegenüber zu öffnen. Im Fall von strafmündigen, rechtskräftig verurteilten Jugendlichen versteht sich die Notwendigkeit der Kooperation zwischen Jugendgerichtshilfe, Eltern/Erziehenden und Ärztlicher Kinderschutzambulanz von selbst. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung muss unterzeichnet werden.

     

    Arbeitsformen:

    • psychologische Einzel- und Familiendiagnostik (alle gängigen Verfahren), vorwiegend in den Bereichen:
      • klinische Diagnostik
      • Persönlichkeitsdiagnostik
      • Intelligenz und Leistungsdiagnostik
    • spezifische Diagnostik der sexuellen Auffälligkeiten
    • bei Bedarf kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beurteilung
    • Einzeltherapie
    • Familientherapie
    • Gruppentherapie
    • Fachgespräche
    • Hilfeplangespräche